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AIT Group — Digitale Infrastruktur · Liechtenstein & DACH
AIT Group — Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Stand: 11. Mai 2026

Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen AIT und unseren Auftraggebern. Wir halten sie absichtlich kurz, klar und ohne Sternchen.

01Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, die zwischen AIT (nachfolgend „Auftragnehmer") und einem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webentwicklung, Systembau, Automationen und KI-Integration abgeschlossen werden.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Anbieterin der Leistungen ist die AIT Group, Landstrasse 365, 9495 Triesen, Fürstentum Liechtenstein (siehe Impressum).

02Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot und der zugehörigen Auftragsbestätigung. Diese Dokumente sind Bestandteil des Vertrages und gehen diesen AGB im Konfliktfall vor.

Standardpakete

PaketInvestmentLieferzeit
AIT WebPreis auf Anfrage1–2 Wochen
AIT SystemPreis auf Anfrage2–4 Wochen
AIT EnterprisePreis auf Anfrage3–6 Monate

Das konkrete Investment wird individuell pro Projekt im schriftlichen Angebot ausgewiesen. Sämtliche Beträge verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Aktuell wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmer-Regelung bis zur Gesellschaftsgründung).

03Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande durch:

  1. Schriftliches Angebot des Auftragnehmers
  2. Schriftliche Annahme durch den Auftraggeber (per E-Mail genügt)
  3. Bezahlung der Anzahlung gemäß Abschnitt 04

Bei Annahme erkennt der Auftraggeber diese AGB ausdrücklich als Vertragsgrundlage an.

04Zahlungsbedingungen

Standardstaffelung

  • 50 % Anzahlung bei Projektstart
  • 50 % bei Auslieferung / Go-Live

Das Zahlungsziel beträgt jeweils 14 Tage nach Rechnungsstellung, sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Arbeiten zu pausieren und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.

05Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Eine zügige Projektabwicklung erfordert die aktive Mitarbeit des Auftraggebers. Insbesondere stellt der Auftraggeber zur Verfügung:

  • Sämtliche Texte, Bilder und Inhalte zu den vereinbarten Terminen
  • Notwendige Zugänge (Hosting, Domain, Drittsysteme), sofern relevant
  • Eine verantwortliche Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis
  • Rückmeldungen zu Zwischenständen innerhalb von 5 Werktagen

Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten der vereinbarten Liefertermine.

06Feedback-Runden

Jedes Standardpaket enthält eine festgelegte Anzahl Feedback-Runden:

  • AIT Web: 2 Feedback-Runden
  • AIT System: 3 Feedback-Runden
  • AIT Enterprise: nach Vereinbarung, in der Regel unbegrenzt

Zusätzlich gewünschte Iterationen werden nach Aufwand zu einem individuell vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

07Nutzungs- und Eigentumsrechte

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte am erstellten Werk – einschließlich Quellcode, Designs, Inhalten und Datenstrukturen.

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor:

  • Das fertige Werk in eigenem Portfolio, auf der eigenen Website und in Pitch-Materialien zu Referenzzwecken zu zeigen (sofern nichts Gegenteiliges vereinbart)
  • Den Namen des Auftraggebers als Referenz zu nennen
  • Allgemeine technische Lösungen und Komponenten in anderen Projekten wiederzuverwenden, sofern keine vertraulichen Inhalte oder unternehmensspezifischen Daten enthalten sind

Eingebundene Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen und werden auf Wunsch dokumentiert übergeben.

08Hosting und Datenschutz

Der Auftragnehmer empfiehlt das Hosting auf Servern innerhalb der EU bzw. der Schweiz (Standard: Hostinger). Andere Hosting-Lösungen sind nach Absprache möglich.

Der Auftraggeber bleibt für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen auf seiner ausgelieferten Plattform verantwortlich. Der Auftragnehmer unterstützt dabei aktiv (Cookie-Banner, Impressum-Hinweise, Datenschutzerklärung-Templates) und kann separat als technischer Auftragsverarbeiter beauftragt werden.

09Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Erstellung sämtlicher Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Mängel, die innerhalb von 6 Monaten nach Abnahme auftreten und auf die Arbeit des Auftragnehmers zurückzuführen sind, werden kostenlos behoben.

Ausgeschlossen sind:

  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder eigene Anpassungen
  • Ausfälle externer Dienste, die nicht in der Sphäre des Auftragnehmers liegen
  • Schäden durch höhere Gewalt
  • Nachträgliche Änderungen an Inhalten oder Strukturen durch den Auftraggeber

10Haftung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal auf die Höhe des Auftragsvolumens des betroffenen Projektes.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

11Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt über das Vertragsende hinaus.

Auf Wunsch des Auftraggebers wird eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen.

12Kündigung

Vor Projektstart kann der Vertrag jederzeit kostenfrei aufgelöst werden. Nach Projektstart gilt:

  • Bei Kündigung durch den Auftraggeber sind die bis dahin geleisteten Arbeiten zu vergüten – mindestens jedoch die Anzahlung.
  • Bei Kündigung durch den Auftragnehmer (z. B. bei nachhaltigem Vertrauensverlust oder Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten) werden bereits geleistete Zahlungen anteilig zurückerstattet.

13Änderungen

Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB anzupassen. Bestehende Verträge bleiben von Änderungen unberührt – es gilt jeweils die zum Vertragsschluss aktuelle Fassung.

14Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht

Es gilt das Recht des Fürstentums Liechtenstein unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Vaduz, Liechtenstein – soweit gesetzlich zulässig.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Auch die Aufhebung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.

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